Leitung der Diözese

Der Diözesanbischof und der Generalvikar sind satzungsgemäße Organe des Bistums, die berechtigt sind im Namen des Bistums in allen Angelegenheiten zu handeln und Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Dr. Stanislav Přibyl CSsR, 21. Bischof von Leitmeritz

287065Der Bischof von Leitmeritz als der höchste verantwortliche Hirt der gesamten Diözese (Can. 381 CIC) verfügt über alle ordentlichen, eigenberechtigten und unmittelbaren Befugnisse, die zur Ausübung seines Amtes erforderlich sind (Christus Dominus 8). Er leitet die Diözese mit gesetzgebender, ausführender und richterlicher Gewalt (Can. 391 CIC). Die gesetzgebende Gewalt übt er selbst aus und setzt sie durch Partikularrechte um (Can. 391, § 2; Can. 135, § 1 CIC). Die ausführende und die richterliche Gewalt werden durch ihn selbst oder nach Maßgabe des Rechtes durch den Generalvikar und die Bischofsvikare ausgeübt (Can. 391, § 2 CIC).

 Er gilt als satzungsgemäßes Organ des Bistums Leitmeritz und als sein oberster Vertreter gegenüber staatlichen und kirchlichen Trägern, internationalen Institutionen usw.

 Er koordiniert die Tätigkeit des Generalvikars und der Bischofsvikare. 

Lebenslauf von Dr. Stanislav Přibyl CSsR


Msgr. ICLic. Mag. Martin Davídek, Generalvikar


272902Der Generalvikar ist der engste Mitarbeiter des Diözesanbischofes mit derselben ausführenden Gewalt, wenn der Bischof diese sich selbst nicht vorbehalten oder mit ihr einen der Bischofsvikare beauftragt hat. Gleichzeitig ist er satzungsgemäßes Organ des Bistums Leitmeritz genauso wie der Diözesanbischof. Der Generalvikar ist Moderator der Diözesankurie und unmittelbarer Vorgesetzter der einzelnen Abteilungen der Kurie. Für die operative Leitung und Koordination der Verwaltungsangelegenheiten des Bistums Leitmeritz beruft er und leitet die Besprechungen der untergeordneten Kurieabteilungen. Kraft seines Amtes ist er Mitglied des Bischofsrates. Weiter ist er verpflichtet, den Bischof über wichtige Amtsgeschäfte zu benachrichtigen, die von der Kurie erledigt werden, und nie darf er gegen den Willen und die Absicht des Bischofs handeln.

Das Sekretariat des Generalvikars ist eingerichtet, um die administrative Angelegenheiten zu erledigen. 

Lebenslauf von Msgr. Radek Jurnečka